THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

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    THC-Grenzwerte im Straßenverkehr
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    THC-Grenzwerte im Straßenverkehr

    Aktuelle Drogenschnelltests bleiben Mittel der Wahl

    Die Cannabis-Konsumenten, die nach der Festlegung der Grenzwerte gehofft hatten, dass die herkömmlichen Drogenvortests ihre Gültigkeit verlieren und somit eine Kontrolle beispielsweise im Straßenverkehr schwieriger wird, irren. Die aktuell verwendeten Tests werden auch zukünftig erfolgreich im Einsatz sein.

    Grundsätzlich handelt es sich bei den verwendeten DrugWipe-Tests um ein qualitatives Testverfahren (positiv / negativ, Ja-Nein-Entscheidung), nicht aber um eine Bestimmung der Konzentration der jeweiligen Droge. Dies kann wie bisher auch beweissicher nur anhand einer Blutprobe im Labor überprüft werden.

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    Grenzwert auf 3,5 ng/ml im Blutserum festgesetzt

    Wer Cannabis konsumiert und Auto fahren möchte, muss sich wie beim Alkoholkonsum an einen gesetzlich festgelegten Grenzwert halten. Dieser wurde nun vom Deutschen Bundestag auf 3,5 ng/ml Blutserum festgesetzt.

    Die Festlegung eines solchen Grenzwertes hat keine Auswirkungen auf den Einsatz des Speicheltests DrugWipe oder anderer Drogenvortests gleich welchen Herstellers.

    Der festgelegte Grenzwert von 3,5 ng/ml THC bezieht sich auf ml im Blutserum und steht in keiner direkten Korrelation zu den Cut-off-Werten für den DrugWipe-Vortest aus dem Speichel.

    Das Screening erfolgt im Speichel. Ob der Grenzwert allerdings erreicht oder überschritten ist, wird über eine Blutprobe in einem Labor untersucht. Der Gesetzgeber und namhafte Experten sind sich hierbei einig: So empfehlen die interdisziplinäre Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr (§ 24a Straßenverkehrsgesetz) und die Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) einen Speichelvortest mit hoher Empfindlichkeit und geringem Cut-off-Wert als Vorscreening zum Nachweis des aktuellen Konsums. Der DrugWipe-Vortest erfüllt diese Empfehlung.

    Nulltoleranz für Fahranfänger

    Besonders im Fokus stehen sogenannte Fahranfänger. Gemäß §24c StVG wird hier weiterhin eine „Nulltoleranz bzgl. Alkohol und/oder Cannabis/THC“ festgelegt. Insofern ist auch hier ein sensitiver Speicheltest mit einem niedrigen Cut-Off Wert unentbehrlich.

    Die durchgeführte Erhöhung des Grenzwertes für THC im Blutserum kann die Rate der „falsch-positiven“ Drogenvortests (positiver Drogenvortest bei gleichzeitiger Unterschreitung des Grenzwertes im Blutserum) erhöhen, sodass seit dem Inkrafttreten des gesetzlichen Grenzwertes im August 2024 Verfahren nach §24a StVG etwas häufiger eingestellt werden müssen.

    Mischkonsum von Alkohol und THC

    Besondere Risiken bestehen, wenn neben Cannabis auch Alkohol konsumiert wurde. Die Substanzen beeinflussen sich in ihren Wirkungen gegenseitig. Der Gesetzgeber hat dieser besonderen Gefährdung Rechnung getragen. So gilt für Cannabiskonsumenten ein Alkoholverbot am Steuer (§24a Abs. 2a StVG). Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, einen sensitiven Drogenvortest wie den DrugWipe einzusetzen.

    DrugWipe kann Anfangsverdacht bestätigen

    Für Verkehrskontrollen ist dieser Punkt allerdings von untergeordneter Relevanz. Bei Verdacht auf Drogenkonsum ist die Expertise der Polizisten vor Ort durch nichts zu ersetzen, denn erst die qualifizierte Feststellung von psycho-physischen Auffälligkeiten und/oder Ausfallerscheinungen liefert wertvolle Verdachtsmomente und ermöglicht so die spätere Feststellung einer Straftat. Auch in diesem Zusammenhang ist die Nutzung des DrugWipe ein sinnvolles und hilfreiches Instrument zur Bestätigung eines vorab gewonnenen Anfangsverdachts. Dies gilt unabhängig von der Grenzwerterhöhung.

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    Quellen:

    Deutscher Bundestag, Drucksache 20/11370, Mai 2024
    Stellungnahme der GTFCh zu Cut-off -Werten bei Drogenvortests, Mai 2024
    Empfehlungen der interdisziplinären Expertengruppe für die Festlegung eines THC-Grenzwertes im Straßenverkehr, März 2024

    Bildquellen:

    Securetec Detektions-Systeme AG; AdobeStock_789047720

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